Steuerberatung für Rentner

Private Steuerberatung für Senioren – so klappt es mit der Steuer
Viele Senioren erfahren von ihrer Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung erst durch ein Schreiben ihres Finanzamtes. Die oft sehr bürokratisch formulierte Behördenpost verunsichert viele Empfänger erst einmal. „Muss ich wirklich eine Steuererklärung abgeben? Ist die Anforderung für mehrere Jahre gerechtfertigt?“ lauten dann die bangen Fragen ... weiterlesen

Wenn Sie vom Finanzamt zur Einreichung einer Steuererklärung aufgefordert werden, sollten Sie dies keinesfalls ignorieren. Kommen Sie dieser Aufforderung mehrfach nicht nach, ist die Finanzbehörde berechtigt, Ihren Steuerbetrag zu schätzen. Aber auch das entbindet Sie nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Sind Sie unsicher, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, lassen Sie sich gern von uns beraten. Wir prüfen sorgfältig Ihren Einzelfall, denn das vereinheitlichte Anforderungsverfahren des Finanzamtes berücksichtigt nicht Ihre persönliche Situation. Es wertet lediglich die von den Rentenversicherungsträgern übermittelten Werte des Rentenbezuges aus. Deshalb gilt es, alle Möglichkeiten der steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten auszunutzen und die richtige Steuerklasse und Veranlagungsform zu wählen.

Bei der Erstellung der Steuererklärung
können folgende Belege für Sie wichtig werden:
  • Rentenbescheide und Anpassungsbescheide
  • Aufstellungen über erhaltene Zinsen und deren Steuerbescheinigungen
  • Versicherungsbescheinigungen
  • Betriebskostenabrechnungen und Handwerkerrechnungen
  • Arzt- und Medikamentenrechnungen (z. B. Zahnersatz, Hörgeräte …)
  • Aufwendungen für vom Arzt verordnete Kuren
  • Spendenbescheinigungen
  • Nachweis über Behinderungen


Steuerkanzlei Susanne Baumeister · Pleinfelder Weg 6 · 91174 Spalt · Telefon: 09175. 908 29-0 · Fax: 09175. 908 29-9
E-Mail: info@baumeister-steuerberater.de

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